AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Leistungsbeschreibungen
von
PassForm Digital UG (haftungsbeschränkt)
Rheinpromenade 4a
40789 Monheim am Rhein
– im Folgenden Auftragnehmer –
TEIL I: Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 1 – § 19)
§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe
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Diese AGB gelten für alle Verträge über digitale Dienstleistungen, Softwareentwicklung, den Verkauf von Hardware (insb. Kassensysteme), Design und Beratung zwischen der PassForm Digital UG (haftungsbeschränkt), Rheinpromenade 4a, 40789 Monheim am Rhein (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
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Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
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Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Individualabreden haben stets Vorrang.
§ 2 Leistungsumfang und Subunternehmer
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Die spezifischen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder Leistungsbeschreibungen (Lasten-/Pflichtenheft).
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen, sofern die berechtigten Interessen des Auftraggebers (insb. Datenschutz) gewahrt bleiben.
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Soweit Dritte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, wird hierfür ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 3 Vertragsschluss
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Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots (Textform) oder Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
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Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§ 4 Lieferung, Versand und Rücktrittsvorbehalt (Hardware/Kassensysteme)
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Lieferzeiten und Versandkosten für Hardware sind dem jeweiligen Angebot oder der Seite „Zahlung & Versand“ zu entnehmen.
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Rücksendungen bedürfen der vorherigen Bestätigung.
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Für Waren im Deckungsgeschäft gilt eine maximale Vertragsbindung von sechs Monaten. Bei Nichtbelieferung durch Vorlieferanten (ohne Verschulden des Auftragnehmers) besteht ein Rücktrittsrecht nach erfolgloser Nachfrist.
§ 5 Technische Standards und Barrierefreiheit
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Optimierung erfolgt standardmäßig für die jeweils letzten zwei Hauptversionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge.
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Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
§ 6 Vergütung, Abrechnung und Stornierung
A. Vergütung
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Die Vergütung erfolgt, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, nach tatsächlichem Aufwand.
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Die jeweils aktuellen Preise ergeben sich aus dem bereitgestellten Angebot in Textform (§ 126b BGB) des Auftragnehmers. Erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, richtet sich die Vergütung nach dem Stundensatz, welcher im Angebot festgelegt ist.
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Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten (15-Minuten-Intervall). Jede angefangene Einheit wird voll berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit. Reisekosten und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis berechnet.
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Rechnungen werden elektronisch per E-Mail an die vom Auftraggeber benannte Adresse übermittelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rechnungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Einwände gegen einzelne Rechnungspositionen spätestens bis zum Ablauf des Zahlungsziels in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als nicht beanstandet. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei berechtigten Einwendungen bleiben hiervon unberührt.
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An den Auftraggeber gelieferte Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
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Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
B. Ausfallvergütung / Stornierung durch den Auftraggeber
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Wird ein bereits beauftragtes Projekt, Termin oder Leistungsabruf vom Auftraggeber abgesagt, verschoben oder nicht abgerufen, obwohl die PassForm Digital UG (haftungsbeschränkt) bereits Kapazitäten reserviert oder Vorbereitungen getroffen hat, gilt folgende Regelung:
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Absage bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: Es entstehen keine Kosten.
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Absage zwischen 7 und 14 Kalendertagen vor Leistungsbeginn: Es werden 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
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Absage weniger als 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: Es wird die volle Vergütung (100 %) berechnet.
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Der Auftragnehmer kann anstelle der Pauschale einen nachweislich höheren Schaden geltend machen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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Diese Regelung gilt unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers und ergänzend zu § 615 BGB. Sie findet insbesondere auf projektbezogene Leistungen, Workshops, Beratungstermine sowie individuell beauftragte Entwicklungs- oder Designleistungen Anwendung.
§ 7 Korrekturschleifen und Scope-Management
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In Pauschalpreisen sind, sofern nicht anders geregelt, maximal zwei Korrekturschleifen enthalten.
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Eine Schleife umfasst Änderungswünsche, die innerhalb von 5 Werktagen nach Entwurfspräsentation gesammelt eingereicht werden.
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Nachträgliche Änderungen am abgenommenen Konzept („Scope Creep“) werden separat berechnet.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Daten, Texte, Vorlagen und Zugänge (z.B. Hosting, API) rechtzeitig, kostenfrei und in geeigneter Form zur Verfügung.
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Verzögerungen, die durch verspätete Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, führen zur Verschiebung der Liefertermine. Der dadurch entstehende Mehraufwand (z. B. für die Re-Organisation von Teams) wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte / Eigenwerbung
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Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen werden dem Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
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Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.
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Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, grafische Basiselemente, Programm-Module oder Konzepte für die Erstellung anderer Werke wiederzuverwenden, sofern dabei keine Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verletzt werden.
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An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Kalkulationen, Testlizenzen) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Kommt kein Auftrag zustande, sind diese Unterlagen innerhalb von 7 Kalendertagen entweder an uns zurückzusenden oder nachweislich datenschutzkonform zu vernichten.
§ 11 Künstliche Intelligenz (AI Act)
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Einsatz von KI-Tools ist zulässig.
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Transparenzpflicht: Der Auftraggeber wird über überwiegend KI-generierte Inhalte informiert.
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Hinweis: KI-Inhalte genießen oft keinen Urheberrechtsschutz; der Auftragnehmer haftet nicht für deren Schutzfähigkeit.
§ 12 Datenportabilität (Data Act)
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Bei Cloud-Diensten wird der Anbieterwechsel gemäß EU Data Act unterstützt.
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Datenexport erfolgt in gängigen Formaten (JSON/CSV). Exit-Fees werden gesetzeskonform reduziert/abgeschafft.
§ 13 Abnahme und Mängelhaftung
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
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Die produktive Nutzung der Leistung (z. B. Online-Schaltung der Webseite, Freigabe einer Werbekampagne) gilt in jedem Fall als konkludente Abnahme
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Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt im B2B-Verkehr ein Jahr ab Abnahme.
§ 14 Haftungsbegrenzung
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste aufgrund fehlender Backups auf Seiten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§ 16 Geheimhaltung
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Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Daten sowie sonstige vertrauliche Inhalte – gleich in welcher Form, auch elektronisch – streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt für alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Parteien und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für 24 Monate bestehen.
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Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, die bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich geworden sind.
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Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zweckgebunden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 17 Vertragsdauer und Kündigung
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Dieses Vertragsverhältnis gilt auf unbestimmte Zeit. Einzelaufträge, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erteilt werden, enden mit Erfüllung der jeweiligen Leistung.
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Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (§ 126b BGB) kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
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Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
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der Auftraggeber mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist,
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über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, oder
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eine der Parteien ihre vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz vorheriger Mahnung nicht erfüllt.
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Bereits begonnene Aufträge sind im Falle einer Kündigung nach Aufwand bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung abzurechnen.
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Von dieser Kündigungsregelung unberührt bleiben befristete Einzelverträge (z. B. Wartungs-, Dienstleistungs- oder Supportverträge), für die die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit und Kündigungsbedingungen maßgeblich sind. Eine Kündigung dieses Vertragsverhältnisses oder dieser AGB lässt solche befristeten Einzelverträge unberührt; sie bestehen bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer fort.
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Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
§ 18 Ausschluss der Rechtsberatung
Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit (Impressum, Datenschutz, Markenrecht) obliegt dem Auftraggeber.
§ 19 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.1
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
TEIL II: Leistungsbeschreibungen (§ 20)
Die folgenden Bestimmungen konkretisieren die Leistungen. Es gelten ergänzend die Bestimmungen aus Teil I.
A. SEO-Marketing
Der Auftragnehmer führt Maßnahmen durch, die das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können. Es handelt sich um eine Dienstleistung gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ranking wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
B. SEA / Werbeanzeigen (Google Ads, Social Ads)
1. Der Auftragnehmer betreut Werbekampagnen. Das Mediabudget wird vom Auftraggeber direkt an die Plattformen (Google, Meta etc.) gezahlt.
2. Es besteht keine Erfolgsgarantie für Klickpreise (CPC) oder Konversionen, da diese von Auktionsmechanismen der Plattformen abhängen.
3. Nach vollständiger Bezahlung werden Administratorrechte an neu angelegten Konten übertragen.
C. Gestaltung von Grafiken, Logos und Printprodukten
1. Die Erstellung erfolgt auf Basis der Kundenanfrage. Gemäß § 7 sind zwei Korrekturschleifen inklusive.
2. Bei Printprodukten schuldet der Auftragnehmer nur die Übergabe einer druckfähigen Datei (z. B. PDF). Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien (InDesign, PSD etc.) besteht nicht.
3. Abwicklung von Printaufträgen:
• Direktgeschäft: Der Auftragnehmer beauftragt die Druckerei im eigenen Namen; Vertragspartner des Kunden bleibt der Auftragnehmer.
• Vermittlung: Der Auftragnehmer vermittelt den Vertrag nur. Der Kunde schließt diesen direkt mit der Druckerei ab. Der Auftragnehmer haftet hier nicht für die Druckqualität.
D. Copywriting / Texterstellung
Erstellt werden Texte nach individueller Absprache. Die Veröffentlichung durch den Auftraggeber gilt als Abnahme. Stilistische Reklamationen sind nach den zwei Korrekturschleifen (§ 7) ausgeschlossen.
E. Webseiten- und Shoperstellung (Agil)
1. Die Entwicklung erfolgt nach agilen Methoden als Werkvertrag (§ 631 ff. BGB).
2. Ohne separate Wartungsvereinbarung ist der Auftraggeber nach Abnahme allein für die technische Instandhaltung und Sicherheits-Updates verantwortlich.
3. Die Prüfung der rechtlichen Pflichten (z. B. Impressum, Cookie-Banner) obliegt dem Auftraggeber (§ 18).
F. Kassensysteme (Hardware & Software)
1. Beim Verkauf von Hardware gelten die Liefer- und Rücktrittsbedingungen aus § 4.
2. Die Installation und Einrichtung erfolgt nach dem im Angebot definierten Umfang. Für die Internetanbindung und die Einhaltung finanzamtlicher Anforderungen (z. B. TSE-Pflicht) ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
Stand: Januar 2026
